LIEFERUNGSBEDINGUNGEN V-TRON
1. Definitionen und Geltungsbereich
- V-tron bedeutet: V-tron BV, mit Sitz in Deventer, sowie die mit ihr verbundenen Unternehmen. Verbundene Unternehmen bedeutet: V-tron Montage BV und die von V-tron beauftragten V-tron-Händler, nachstehend V-tron genannt, es sei denn, aus dem Zweck der Bestimmung geht etwas anderes hervor.
- Kunde bedeutet: die Partei, die einen Vertrag mit V-tron abschließt.
- Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Leistungen/Lieferungen/Arbeiten, die von V-tron durchgeführt und in Übereinstimmung mit V-tron abgeschlossen werden. Die Anwendbarkeit wird vom Kunden durch die Erteilung eines Auftrags und/oder den Abschluss eines Vertrags akzeptiert, und darüber hinaus durch jede Handlung, aus der abgeleitet werden kann, dass ein Vertrag abgeschlossen wurde. Abweichende allgemeine oder besondere Geschäftsbedingungen des Kunden werden von V-tron nicht anerkannt. Der Kunde erkennt die Geltung dieser Bedingungen für mündliche Vereinbarungen zwischen V-tron und dem Kunden in vollem Umfang an. Wenn sie einmal für eine erste (schriftliche) Vereinbarung für anwendbar erklärt wurden, müssen sie für weitere (Verlängerungs-)Vereinbarungen nicht erneut für anwendbar erklärt werden.
- Dienstleistung ist die Gesamtheit der zu erwerbenden Abonnements und/oder aller damit verbundenen Dienstleistungen und Produkte.
- V-tron-Händler ist die Person, die von V-tron mit der Vermittlung von Abonnements beauftragt wurde, oder die Person, die von V-tron mit dem Verkauf der Dienstleistungen und Produkte beauftragt wurde.
- Vertrag
- Der Vertrag über die Lieferung und Installation der V-tron Geräte mit Zubehör ist ein Vertrag zwischen V-tron und dem Kunden.
- Der Vertrag über den Service ist eine Vereinbarung zwischen dem Kunden und V-tron.
- Die vom Kunden erhaltenen Unterlagen über die Dienstleistung und die Geräte, einschließlich der Handbücher und Bedienungsanleitungen, sind untrennbarer Bestandteil der Verträge.
- Der Kunde erklärt, sich vor Vertragsabschluss ausreichend über die (Einsatz-)Möglichkeiten von V-tron informiert zu haben. Er ist mit den Betriebsbedingungen und den technischen Daten des Geräts vertraut. Vor dem Kauf der V-tron-Abonnements, -Produkte und -Dienstleistungen hat sich der Kunde eingehend mit den Möglichkeiten des Dienstes befasst, damit er weiß, wie er funktioniert.
- Einbau, Ausbau, Umbau und Wartung
- Der Ein-, Aus- und Umbau der V-tron Aggregate und der dazugehörigen Ausrüstung, auch in ein anderes Fahrzeug, darf nur von einem V-tron Vertragshändler durchgeführt werden.
- Alle von V-tron angegebenen und/oder vereinbarten Lieferfristen (Lieferdatum auf der Vorderseite dieses Vertrags) wurden nach bestem Wissen und Gewissen auf der Grundlage der V-tron zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannten Daten festgelegt, sind jedoch niemals verbindlich. Die bloße Überschreitung eines angegebenen Termins/Praxistermins bringt V-tron nicht in Verzug. Im Falle einer Überschreitung, eines Verzugs oder eines sonstigen Hindernisses bei der Erfüllung dieses Vertrages seitens V-tron bleiben die Rechte von V-tron unberührt. Die Auflösung des Vertrages wegen Überschreitung, Verzug oder Behinderung seitens V-tron ist ausgeschlossen. Im Falle der Überschreitung, des Verzuges oder der Verhinderung der Erfüllung dieses Vertrages durch den Kunden bleiben die Rechte von V-tron unberührt. V-tron ist in diesem Fall berechtigt, wenn ihr dadurch ein Schaden entsteht, die Kosten dafür dem Kunden in Rechnung zu stellen.
- Unmittelbar nach der Installation prüft der Kunde vor Ort, ob die V-tron Hardware das Signal korrekt überträgt.
- Bei der Umrüstung auf ein anderes Fahrzeug muss der Kunde die Daten des neuen Fahrzeugs (Objekt) angeben. V-tron haftet nicht für eine verspätete oder mangelhafte Funktion, die auf eine fehlerhafte oder nicht rechtzeitige Übermittlung der Daten an V-tron zurückzuführen ist.
- Die V-tron Hardware und die dazugehörigen installierten Geräte gehen nach vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Kunden über. Die Wartung der Geräte sowie eventuelle Reparaturen dürfen nur von V-tron durchgeführt werden. Bei Arbeiten an V-tron-Hardware oder zugehörigen Geräten durch Dritte ist V-tron zur sofortigen Kündigung des Servicevertrages berechtigt, unbeschadet der Verpflichtung des Kunden, V-tron den entstandenen Schaden zu ersetzen. Dieser Schadenersatz besteht in jedem Fall aus allen Beträgen, die der Kunde bei Ablauf des gesamten Abonnements geschuldet hätte..
- Aktivierung
Der Dienst wird erst dann aktiviert, wenn V-tron die unterzeichnete Vereinbarung akzeptiert hat. Mit der Unterzeichnung des Vertrages verpflichtet sich der Kunde, die fälligen Zahlungen per Lastschrift und Einzugsermächtigung zu leisten oder einmalig im Voraus zu zahlen. Die Freischaltung erfolgt innerhalb von 24 Stunden nach Annahme des Vertrages durch V-tron oder innerhalb von 24 Stunden nach der Installation.
- Abonnement und Verlängerung
- Sofern nicht anders mit V-tron vereinbart, wird jedes Abonnement für einen Zeitraum von 36 Monaten ab dem Datum der Aktivierung abgeschlossen.
- Das Abonnement verlängert sich stillschweigend um jeweils 12 Monate, es sei denn, der Kunde kündigt es per Einschreiben mindestens 90 (neunzig) Tage vor dem vertraglichen Ablaufdatum. Die Stornierung muss bei V-tron erfolgen.
- Spätestens 90 (neunzig) Tage vor Ablauf des Vertrags kann der Kunde bei V-tron eventuelle Änderungen der Abonnementbedingungen und/oder Preislisten beantragen. Diese Änderungen gelten als vom Kunden akzeptiert, wenn der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen schriftlich widerspricht. Werden die geänderten Bedingungen, Tarife und Abonnementgebühren, die anders/höher sind als die zu diesem Zeitpunkt übliche Indexierung, nicht akzeptiert, kann dies zur Auflösung des Vertrags führen.
- Zahlungen
- Das Abonnement muss vom Kunden in einer einzigen Zahlung für den vereinbarten Zeitraum (siehe Vereinbarung) spätestens 15 Tage nach der tatsächlichen Inbetriebnahme bezahlt werden. Bei Zahlung pro Monat/Jahr der vereinbarten Laufzeit erteilt der Kunde V-tron eine Ermächtigung zur Zahlung per Lastschrift und Einzugsermächtigung. Sofern das Zahlungsverhalten des Kunden gegenüber V-tron dazu Anlass gibt, behält sich V-tron das Recht vor, eine angemessene Kaution für fällige Abonnementzahlungen zu verlangen.
- Im Falle einer vereinbarten Zahlung per Kreditkarte über das Internet wird keine Rechnung versandt; der Kunde erhält auf Anfrage eine Rechnung per E-Mail. Eine Aussetzung und/oder Aufrechnung ist nicht zulässig.
- Bei Zahlungsverzug erhöht sich der Rechnungsbetrag, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist, um einen Zins von 1 % pro Monat und um die mit der Einziehung dieser Rechnung(en) verbundenen Kosten. Die Inkassokosten belaufen sich auf mindestens 15 % des ausstehenden Gesamtbetrags.
- V-tron behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug die Dienstleistungen auszusetzen oder einzustellen, unbeschadet der Verpflichtung des Kunden, den vollen Abonnementpreis bis zum Enddatum des Vertrages an V-tron zu zahlen.
- Preisanpassung
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Preis für den Dienst in Form von monatlichen Kommunikationskosten über GPRS und/oder GSM von der Preispolitik des jeweiligen „Anbieters“ dieser Kommunikationsnetze abhängt, die auf gesetzlichen Vorschriften beruht und sich an der allgemeinen Entwicklung der Marktpreise für gleichwertige Dienste desselben Qualitätsniveaus orientiert. Ungeachtet der Tatsache, dass V-tron mit dem jeweiligen „Anbieter“ einen Liefervertrag abgeschlossen hat, der sich in Bezug auf Zeitraum und Kostenbasis auf das jeweilige (Standard-)Abonnement des Kunden bezieht, behält sich jeder „Anbieter“ in Bezug auf solche Verträge vor, in zulässigen, vorkommenden Fällen zwischenzeitlich Preise und/oder Konditionen anzupassen. V-tron behält sich das Recht vor, die Preise, Spezifikationen und Merkmale der vorliegenden Mitteilung in Übereinstimmung mit diesen Preiskontrollbestimmungen zu ändern, vorausgesetzt, dass dem Kunden 30 (dreißig) Tage vor dem Datum des Inkrafttretens der Anpassung eine schriftliche Mitteilung gemacht wurde. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde mit den Änderungen einverstanden ist, wenn er den Vertrag nicht spätestens 14 (vierzehn) Tage nach Erhalt der Mitteilung über die neuen Tarife per Einschreiben kündigt. Ist Bankeinzug vereinbart, so umfasst dieser auch den angepassten Betrag; V-tron ist berechtigt, den angepassten Betrag im Lastschriftverfahren einzuziehen.
- Bei einer Änderung oder Erweiterung der Leistung, unabhängig davon, ob diese mündlich vereinbart wurde oder nicht, ist V-tron berechtigt, den (Raten-)Betrag einer vereinbarten Abbuchung entsprechend anzupassen.
- Konformität, Betrieb
- Kann der Kunde eine oder mehrere Leistungen, aus welchen Gründen auch immer, nicht in Anspruch nehmen, so ist V-tron nicht verpflichtet, dafür Ersatz oder Ersatzleistungen irgendwelcher Art anzubieten.
- V-tron verpflichtet sich, die Website nach bestem Wissen und Gewissen zu pflegen. Aktualisierungen und/oder Wartungsarbeiten an der Website, die eine vorübergehende Unterbrechung des Betriebs der Website zur Folge haben können, werden im Voraus auf der Website angekündigt.
- Dem Kunden ist bekannt, dass das Funktionieren und die Wirksamkeit der Dienstleistung von Umständen abhängt, auf die V-tron selbst keinen direkten oder indirekten Einfluss hat, u.a:
- 1 Die Konstellation und der Betrieb der GPS-Satelliten: Für eine korrekte Positionierung des Fahrzeugs, in dem die V-tron-Hardware installiert ist, müssen mindestens 3 Satelliten gleichzeitig „sichtbar“ sein. Unter bestimmten Umständen (z. B. Abschirmung durch Gebäude oder andere natürliche Hindernisse) kann diese „Sichtbarkeit“ unterbrochen sein.
- 2 Der Betrieb des GPRS-Netzes, wobei die allgemeinen Bedingungen des jeweiligen „Anbieters“ führend sind.
- 3 Die regelmäßige Aktualisierung und eventuelle Vervollständigung der Karten des vereinbarten Gebiets.
- 4 Die Unerreichbarkeit der V-tron-Hardware, da kein GPS-Signal (das über Satelliten empfangen wird) und kein GSM-Signal die V-tron-Hardware erreichen kann, z. B. weil sich das Fahrzeug mit der eingebauten V-tron-Hardware in einer überdachten Garage, in einem Tunnel usw. befindet, was die V-tron-Hardware vollständig isolieren kann.
- 5 Der Betrieb der V-tron-Website; sie sollte über das Internet auf normale Weise zugänglich sein.
- V-tron haftet daher nicht für Unterbrechungen, Aussetzungen oder Einschränkungen des Dienstes, die darauf zurückzuführen sind, dass die GPS-Satelliten oder das GSM/GPRS-Netz nicht funktionieren oder fehlerhaft sind, dass die V-tron-Hardware von V-tron nicht nach den Regeln der Kunst installiert wurde, dass die V-tron-Hardware oder die damit verbundenen Geräte fehlerhaft und/oder defekt sind oder dass sie auf zufällige Ursachen, gesetzliche oder behördliche Bestimmungen oder Bestimmungen der zuständigen Behörden zurückzuführen sind.
- Störungen im Betrieb von V-tron infolge höherer Gewalt, die den Kunden für einen Zeitraum von fünf aufeinanderfolgenden Tagen an der Nutzung der Dienstleistung hindern, haben zur Folge, dass die Verpflichtungen zwischen V-tron und dem Kunden für die Dauer der höheren Gewalt gegenseitig ausgesetzt werden. Wenn die Erfüllung nicht mehr möglich ist, entbindet die höhere Gewalt V-tron von ihren Verpflichtungen und sie haftet in keiner Weise für Schäden. Als höhere Gewalt gilt auch höhere Gewalt im Unternehmen der Partei, die V-tron mit der Erbringung der Dienstleistung beauftragt hat (GPRS-„Provider“, „Internet-Provider“ usw.). Im Falle von höherer Gewalt wird V-tron den Kunden so schnell wie möglich informieren.
- Die Haftung von V-tron beschränkt sich in jedem Fall auf die Gutschrift des Kunden für den betreffenden Zeitraum.
- Im Falle einer Neuerung/Umstellung auf einen anderen „Provider“ und/oder einer Umleitung auf ein anderes technisches System usw. kann es vorkommen, dass der Dienst für eine kurze Zeit nicht zugänglich ist. Diese vorübergehende Nichterreichbarkeit gilt nicht als Vertragsverletzung durch V-tron.
- V-tron ist berechtigt, eine weitere Einheit zu liefern. Dies ist nur dann möglich, wenn das Gerät die gleiche Funktion hat wie das auf der Vorderseite des Vertrags angegebene Gerät.
9. Suspendierung/Auflösung
- V-tron kann den Dienst ohne vorherige Inverzugsetzung aussetzen oder den Vertrag auflösen, ohne dass dem Kunden daraus ein Anspruch auf Schadenersatz erwächst, wenn:
-
- der Kunde Rechnungen nicht zum Fälligkeitstermin bezahlt oder eine vereinbarte Abbuchung zurückzieht.
- der Kunde gegen eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags verstößt.
- das Funktionieren und/oder die Qualität des Dienstes durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Kunden gestört wird.
- der Kunde sich einer rechtswidrigen Nutzung im Sinne dieser Lieferbedingungen und/oder des Vertrags schuldig gemacht hat.
- im Falle einer betrügerischen Verwendung des V-tron-Geräts.
- der Kunde das V-tron-Gerät und/oder die SIM-Karte nicht bestimmungsgemäß im Sinne der Lieferbedingungen und sonstiger vereinbarter Bestimmungen verwendet oder Wartungs- oder Reparaturarbeiten durch Unbefugte durchgeführt werden.
2. Wird der Vertrag aus einem der vorgenannten Gründe gekündigt, so ist der Kunde verpflichtet, V-tron den entstandenen Schaden zu ersetzen. Dieser Schadenersatz besteht in jedem Fall aus allen Beträgen, die der Kunde geschuldet hätte, wenn das Abonnement vollständig bedient worden wäre.
3. V-tron behält sich das Recht vor, die Dienstleistungsvereinbarungen aufzulösen, ohne zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet zu sein, wenn die technische Entwicklung und/oder die Umstände eine Fortführung der Dienstleistung in der vereinbarten Form nicht mehr vernünftig möglich machen.
10. Geltendes Recht
Auf alle mit V-tron geschlossenen Verträge findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Für Streitigkeiten, die sich aus einem mit V-tron geschlossenen Vertrag ergeben, ist unter Ausschluss aller anderen Gerichte das niederländische Gericht zuständig. Diese Bestimmung gilt in vollem Umfang, wenn die andere Partei eine ausländische Partei ist.