{"id":10901,"date":"2022-10-20T10:17:08","date_gmt":"2022-10-20T08:17:08","guid":{"rendered":"https:\/\/v-tron.nl\/leveringsvoorwaarden\/"},"modified":"2023-11-29T11:51:59","modified_gmt":"2023-11-29T10:51:59","slug":"leveringsvoorwaarden","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/v-tron.nl\/de\/leveringsvoorwaarden\/","title":{"rendered":"Lieferbedingungen"},"content":{"rendered":"\n[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;3.0.47&#8243;][et_pb_row _builder_version=&#8220;3.0.95&#8243;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;3.0.95&#8243; parallax=&#8220;off&#8220; parallax_method=&#8220;on&#8220;][et_pb_blurb title=&#8220;LIEFERUNGSBEDINGUNGEN V-TRON&#8220; use_icon=&#8220;on&#8220; font_icon=&#8220;%%71%%&#8220; _builder_version=&#8220;3.0.95&#8243; header_font=&#8220;||||||||&#8220; header_text_align=&#8220;center&#8220;]&nbsp;\r\n\r\n1.\u00a0<strong>Definitionen und Anwendungsbereich<\/strong>\r\n<ol>\r\n \t<li>V-tron bedeutet: V-tron BV, mit Sitz in Deventer, sowie die mit ihr verbundenen Unternehmen. Verbundene Unternehmen bedeutet: V-tron Montage BV und die von V-tron beauftragten V-tron-H\u00e4ndler, nachstehend V-tron genannt, es sei denn, aus dem Zweck der Bestimmung geht etwas anderes hervor.<\/li>\r\n \t<li>Kunde ist die Person, die einen Vertrag mit V-tron abschlie\u00dft.<\/li>\r\n \t<li>Diese Bedingungen gelten f\u00fcr alle Angebote, Dienstleistungen\/Lieferungen\/Arbeiten, die von V-tron durchgef\u00fchrt und in \u00dcbereinstimmung mit ihr abgeschlossen werden. Die Anwendbarkeit wird vom Kunden durch die Erteilung eines Auftrags und\/oder den Abschluss eines Vertrags akzeptiert, und dar\u00fcber hinaus durch jede Handlung, aus der sich ergibt, dass ein Vertrag abgeschlossen wurde. Eine \u00c4nderung anderer allgemeiner oder besonderer Bedingungen durch den Kunden wird von V-tron nicht akzeptiert. Der Kunde erkennt die Geltung dieser Bedingungen f\u00fcr m\u00fcndliche Vereinbarungen zwischen V-tron und dem Kunden in vollem Umfang an. Einmal f\u00fcr einen ersten (schriftlichen) Vertrag f\u00fcr anwendbar erkl\u00e4rt, m\u00fcssen sie f\u00fcr weitere (Verl\u00e4ngerungs-) Vertr\u00e4ge nicht erneut f\u00fcr anwendbar erkl\u00e4rt werden.<\/li>\r\n \t<li>Dienstleistung ist die Gesamtheit der zu erwerbenden Abonnements und\/oder aller damit verbundenen Dienstleistungen und Produkte.<\/li>\r\n \t<li>V-tron-H\u00e4ndler ist die Person, die von V-tron mit der Vermittlung von Abonnements beauftragt wird, oder die Person, die von V-tron mit dem Verkauf der Dienstleistungen und Produkte beauftragt wird.<\/li>\r\n<\/ol>\r\n&nbsp;\r\n<ol>\r\n \t<li value=\"2\"><strong>Vertrag<\/strong>\r\n<ol>\r\n \t<li>Der Vertrag \u00fcber die Lieferung und Installation der V-tron Ger\u00e4te mit Zubeh\u00f6r ist ein Vertrag zwischen V-tron und dem Kunden.<\/li>\r\n \t<li>Der Servicevertrag ist eine Vereinbarung zwischen dem Kunden und V-tron.<\/li>\r\n \t<li>Die vom Kunden erhaltenen Unterlagen \u00fcber die Dienstleistung und die Ger\u00e4te, einschlie\u00dflich der Handb\u00fccher und Bedienungsanleitungen, sind untrennbarer Bestandteil der Vertr\u00e4ge.<\/li>\r\n \t<li>Der Kunde erkl\u00e4rt, sich vor Vertragsabschluss ausreichend \u00fcber die (Einsatz-)M\u00f6glichkeiten von V-tron informiert zu haben. Ihm sind die Betriebsmodalit\u00e4ten und die technischen Daten der Ger\u00e4te bekannt. Der Kunde hat sich vor dem Kauf der V-tron-Abonnements, -Produkte und -Dienstleistungen eingehend mit den M\u00f6glichkeiten des Dienstes befasst, so dass er wei\u00df, wie dieser funktioniert.<\/li>\r\n<\/ol>\r\n<\/li>\r\n<\/ol>\r\n&nbsp;\r\n<ol>\r\n \t<li value=\"3\"><strong>Einbau, Ausbau und Wartung<\/strong>\r\n<ol>\r\n \t<li>Der Ein-, Aus- und Umbau der V-tron Aggregate und der dazugeh\u00f6rigen Ausr\u00fcstung, ob in ein anderes Fahrzeug oder nicht, darf nur von einem autorisierten V-tron H\u00e4ndler durchgef\u00fchrt werden.<\/li>\r\n \t<li>Die von V-tron angegebene(n) und\/oder vereinbarte(n) Lieferfrist(en) (Lieferdatum auf der Vorderseite dieses Vertrags) wurde(n) nach bestem Wissen und Gewissen auf der Grundlage der V-tron zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannten Daten festgelegt, sind jedoch niemals verbindlich. Die blo\u00dfe \u00dcberschreitung einer angegebenen Frist\/eines angegebenen Termins bringt V-tron nicht in Verzug. Bei \u00dcberschreitung, Verzug oder sonstiger Verhinderung der Erf\u00fcllung dieses Vertrages durch V-tron bleiben die Rechte von V-tron unber\u00fchrt. Eine Aufl\u00f6sung des Vertrages wegen \u00dcberschreitung, Verzug oder Behinderung seitens V-tron ist ausgeschlossen.  Bei \u00dcberschreitung, Verzug oder Behinderung der Erf\u00fcllung dieses Vertrages durch den Kunden bleiben die Rechte von V-tron in vollem Umfang bestehen. In einem solchen Fall ist V-tron berechtigt, wenn ihr dadurch ein Schaden entsteht, die Kosten daf\u00fcr dem Kunden in Rechnung zu stellen.<\/li>\r\n \t<li>Unmittelbar nach der Installation pr\u00fcft der Kunde vor Ort, ob die V-tron Hardware das Signal korrekt \u00fcbertr\u00e4gt.<\/li>\r\n \t<li>Bei Umr\u00fcstung auf ein anderes Fahrzeug muss der Kunde die Daten des neuen Fahrzeugs (Objekts) zur Verf\u00fcgung stellen. V-tron haftet nicht f\u00fcr versp\u00e4tete oder mangelhafte Leistungen, die auf eine falsche oder versp\u00e4tete \u00dcbermittlung der Daten an V-tron zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/li>\r\n \t<li>Die V-tron Hardware und die dazugeh\u00f6rigen installierten Ger\u00e4te gehen nach vollst\u00e4ndiger Bezahlung in das Eigentum des Kunden \u00fcber. Die Wartung der Ger\u00e4te sowie etwaige Reparaturen d\u00fcrfen nur von V-tron durchgef\u00fchrt werden. Bei Arbeiten an der V-tron Hardware oder den dazugeh\u00f6rigen Ger\u00e4ten durch Dritte ist V-tron berechtigt, den Dienstleistungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu k\u00fcndigen, unbeschadet der Verpflichtung des Kunden, V-tron den entstandenen Schaden zu ersetzen. Dieser Schaden besteht in jedem Fall aus allen Betr\u00e4gen, die der Kunde bei vollst\u00e4ndiger Erf\u00fcllung des Abonnements geschuldet h\u00e4tte.<\/li>\r\n<\/ol>\r\n<\/li>\r\n<\/ol>\r\n&nbsp;\r\n<ol>\r\n \t<li value=\"4\"><strong>Aktivierung<\/strong><\/li>\r\n<\/ol>\r\nDer Dienst wird erst dann aktiviert, wenn V-tron die unterzeichnete Vereinbarung akzeptiert hat. Mit der Unterzeichnung des Vertrages verpflichtet sich der Kunde, f\u00e4llige Zahlungen per Lastschrift und Einzugserm\u00e4chtigung zu leisten oder einmalig im Voraus zu zahlen. Die Freischaltung erfolgt innerhalb von 24 Stunden nach Annahme der Vereinbarung durch V-tron oder innerhalb von 24 Stunden nach der Installation.\r\n\r\n&nbsp;\r\n<ol>\r\n \t<li value=\"5\"><strong>Abonnement und Verl\u00e4ngerung<\/strong>\r\n<ol>\r\n \t<li>Sofern nicht anders mit V-tron vereinbart, wird jedes Abonnement f\u00fcr einen Zeitraum von 36 Monaten ab dem Datum der Aktivierung abgeschlossen.<\/li>\r\n \t<li>Das Abonnement verl\u00e4ngert sich stillschweigend um jeweils 12 Monate, es sei denn, der Kunde k\u00fcndigt es per Einschreiben mindestens 90 (neunzig) Tage vor dem vertraglichen Ablaufdatum. Die K\u00fcndigung muss an V-tron gerichtet werden.<\/li>\r\n \t<li>Sp\u00e4testens 90 (neunzig) Tage vor Ablauf des Vertrags kann der Kunde bei V-tron m\u00f6gliche \u00c4nderungen der Abonnementbedingungen und\/oder Preislisten beantragen. Solche \u00c4nderungen gelten als vom Kunden akzeptiert, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen schriftlich widerspricht. Wenn die ge\u00e4nderten Bedingungen, Tarife und Abonnementgeb\u00fchren, die anders\/h\u00f6her als die normale Indexierung zu diesem Zeitpunkt sind, nicht akzeptiert werden, kann dies zur Aufl\u00f6sung des Vertrags f\u00fchren.<\/li>\r\n<\/ol>\r\n<\/li>\r\n<\/ol>\r\n&nbsp;\r\n<ol>\r\n \t<li value=\"6\"><strong>Zahlungen<\/strong>\r\n<ol>\r\n \t<li>Das Abonnement ist vom Kunden in einer Summe f\u00fcr den vereinbarten Zeitraum (siehe Vereinbarung) sp\u00e4testens 15 Tage nach tats\u00e4chlicher Inbetriebnahme zu bezahlen. Bei Zahlung pro Monat\/Jahr des vereinbarten Zeitraums erteilt der Kunde V-tron eine Erm\u00e4chtigung zur Zahlung per Lastschrift und Einzugserm\u00e4chtigung. Sollte das Zahlungsverhalten des Kunden gegen\u00fcber V-tron dazu Anlass geben, beh\u00e4lt sich V-tron das Recht vor, eine angemessene Kaution f\u00fcr f\u00e4llige Abonnementzahlungen zu verlangen.<\/li>\r\n \t<li>Im Falle einer vereinbarten Zahlung per Kreditkarte \u00fcber das Internet wird keine Rechnung versandt; der Kunde erh\u00e4lt auf Anfrage eine Rechnung per E-Mail. Eine Aussetzung und\/oder Aufrechnung ist nicht zul\u00e4ssig.<\/li>\r\n \t<li>Bei Zahlungsverzug erh\u00f6ht sich der Rechnungsbetrag, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist, um einen Zins von 1 % pro Monat und um die mit der Einziehung dieser Rechnung(en) verbundenen Kosten. Die zu berechnenden Inkassokosten belaufen sich auf mindestens 15 % des ausstehenden Gesamtbetrags.<\/li>\r\n \t<li>V-tron beh\u00e4lt sich das Recht vor, den Dienst im Falle eines Zahlungsverzugs auszusetzen oder einzustellen, unbeschadet der Verpflichtung des Kunden, den vollen Abonnementpreis bis zum Enddatum des Vertrags an V-tron zu zahlen.<\/li>\r\n<\/ol>\r\n<\/li>\r\n<\/ol>\r\n<ol>\r\n \t<li value=\"7\"><strong>Preisanpassung<\/strong>\r\n<ol>\r\n \t<li>Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Preis f\u00fcr die Dienstleistung in Form von monatlichen Kommunikationskosten \u00fcber GPRS und\/oder GSM von der Preispolitik des jeweiligen &#8222;Anbieters&#8220; dieser Kommunikationsnetze abh\u00e4ngt, die auf gesetzlichen Vorschriften beruht und sich an der allgemeinen Entwicklung der Marktpreise f\u00fcr gleichwertige Dienstleistungen der gleichen Qualit\u00e4tsstufe orientiert. Ungeachtet der Tatsache, dass V-tron mit dem jeweiligen &#8222;Provider&#8220; einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat, der sich hinsichtlich Laufzeit und Kostenbasis auf das jeweilige (Standard-)Abonnement des Kunden bezieht, beh\u00e4lt sich jeder &#8222;Provider&#8220; bei solchen Vertr\u00e4gen vor, in zul\u00e4ssigen, auftretenden F\u00e4llen zwischenzeitlich Preise und\/oder Konditionen anzupassen. In \u00dcbereinstimmung mit diesen Preiskontrollbestimmungen beh\u00e4lt sich V-tron das Recht vor, die Preise, Spezifikationen und Merkmale der vorliegenden Mitteilung zu \u00e4ndern, vorausgesetzt, dass dem Kunden 30 (drei\u00dfig) Tage vor dem Inkrafttreten der Anpassung eine schriftliche Mitteilung gemacht wurde. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde mit den \u00c4nderungen einverstanden ist, sofern er nicht sp\u00e4testens 14 (vierzehn) Tage nach Erhalt der Mitteilung \u00fcber die neuen Tarife per Einschreiben k\u00fcndigt. Bei vereinbartem Lastschrifteinzug ist auch der angepasste Betrag einzubeziehen; V-tron ist berechtigt, den angepassten Betrag im Lastschriftverfahren einzuziehen.<\/li>\r\n \t<li>Bei einer \u00c4nderung oder Erweiterung der Leistung, unabh\u00e4ngig davon, ob diese m\u00fcndlich vereinbart wurde oder nicht, ist V-tron berechtigt, den (Raten-)Betrag einer vereinbarten Lastschrift entsprechend anzupassen.<\/li>\r\n<\/ol>\r\n<\/li>\r\n<\/ol>\r\n&nbsp;\r\n<ol>\r\n \t<li value=\"8\"><strong>Konformit\u00e4t, Betrieb<\/strong>\r\n<ol>\r\n \t<li>Kann der Kunde eine oder mehrere Leistungen, aus welchen Gr\u00fcnden auch immer, nicht in Anspruch nehmen, so ist V-tron nicht verpflichtet, daf\u00fcr eine Entsch\u00e4digung oder Ersatzleistungen irgendwelcher Art anzubieten.<\/li>\r\n \t<li>V-tron verpflichtet sich, die Website nach bestem Wissen und Gewissen zu pflegen. Aktualisierungen und\/oder Wartungsarbeiten an der Website, die den Betrieb der Website vor\u00fcbergehend unterbrechen k\u00f6nnen, werden im Voraus auf der Website angek\u00fcndigt.<\/li>\r\n \t<li>Dem Kunden ist bekannt, dass der Betrieb und die Wirksamkeit des Dienstes von Umst\u00e4nden abh\u00e4ngt, auf die V-tron selbst keinen direkten oder indirekten Einfluss hat, u.a:\r\n<ul>\r\n \t<li><u>1<\/u>\u00a0Die Konstellation und der Betrieb der GPS-Satelliten: F\u00fcr eine korrekte Positionierung des Fahrzeugs, in dem die V-tron-Hardware installiert ist, m\u00fcssen mindestens drei Satelliten gleichzeitig &#8222;sichtbar&#8220; sein. Unter bestimmten Umst\u00e4nden (z. B. Abschirmung durch Geb\u00e4ude oder andere nat\u00fcrliche Hindernisse) kann diese &#8222;Sichtbarkeit&#8220; unterbrochen sein.<\/li>\r\n \t<li><u>2<\/u>\u00a0Der Betrieb des GPRS-Netzes, wobei die Bedingungen des jeweiligen &#8222;Anbieters&#8220; den Ausschlag geben.<\/li>\r\n \t<li><u>3<\/u>\u00a0Die regelm\u00e4\u00dfige Aktualisierung und eventuelle Vervollst\u00e4ndigung der Karten des vereinbarten Gebiets.<\/li>\r\n \t<li><u>4<\/u>\u00a0Die Unerreichbarkeit der V-tron-Hardware, da kein GPS-Signal (das \u00fcber Satelliten empfangen wird) und kein GSM-Signal die V-tron-Hardware erreichen kann, z. B. weil sich das Fahrzeug mit der eingebauten V-tron-Hardware in einer \u00fcberdachten Garage, in einem Tunnel usw. befindet, was die V-tron-Hardware vollst\u00e4ndig isolieren kann.<\/li>\r\n \t<li><u>5<\/u>\u00a0Der Betrieb der Website von V-tron; sie sollte \u00fcber das Internet normal zug\u00e4nglich sein.<\/li>\r\n<\/ul>\r\n<\/li>\r\n \t<li>V-tron haftet daher nicht f\u00fcr Unterbrechungen, Aussetzungen oder Einschr\u00e4nkungen des Dienstes, die darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, dass die GPS-Satelliten oder das GSM\/GPRS-Netz nicht funktionieren oder fehlerhaft arbeiten, dass die V-tron-Hardware von V-tron nicht nach den Regeln der Kunst installiert wurde, dass die V-tron-Hardware oder die damit verbundenen Ger\u00e4te fehlerhaft und\/oder defekt sind oder dass sie auf zuf\u00e4llige Ursachen, auf gesetzliche oder beh\u00f6rdliche Vorschriften oder auf Vorschriften der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/li>\r\n \t<li>\u00a0St\u00f6rungen im Betrieb von V-tron infolge h\u00f6herer Gewalt, die den Kunden f\u00fcr einen Zeitraum von f\u00fcnf aufeinanderfolgenden Tagen an der Nutzung der Dienstleistung hindern, haben zur Folge, dass die Verpflichtungen zwischen V-tron und dem Kunden f\u00fcr die Dauer der h\u00f6heren Gewalt wechselseitig ausgesetzt werden. Wenn die Erf\u00fcllung nicht mehr m\u00f6glich ist, entbindet die h\u00f6here Gewalt V-tron von ihren Verpflichtungen und sie ist in keiner Weise schadenersatzpflichtig. Als h\u00f6here Gewalt gilt auch h\u00f6here Gewalt im Unternehmen der Partei, die V-tron mit der Erbringung der Dienstleistung beauftragt hat (GPRS-&#8222;Provider&#8220;, &#8222;Internet-Provider&#8220; usw.). Im Falle von h\u00f6herer Gewalt wird V-tron den Kunden so schnell wie m\u00f6glich benachrichtigen.<\/li>\r\n \t<li>Die Haftung von V-tron beschr\u00e4nkt sich in jedem Fall auf die Gutschrift des dem Kunden f\u00fcr den betreffenden Zeitraum in Rechnung gestellten Betrags.<\/li>\r\n \t<li>Im Falle einer Neuerung\/Umstellung auf einen anderen &#8222;Provider&#8220; und\/oder einer Umleitung auf ein anderes technisches System etc. kann es vorkommen, dass der Dienst f\u00fcr kurze Zeit nicht erreichbar ist. Diese vor\u00fcbergehende Nichterreichbarkeit gilt nicht als Vertragsverletzung durch V-tron.<\/li>\r\n \t<li>V-tron hat das Recht, ein anderes Ger\u00e4t zu liefern. Dies ist jedoch nur m\u00f6glich, wenn es die gleiche Funktion hat wie das auf der Vorderseite des Vertrags angegebene Ger\u00e4t.<\/li>\r\n<\/ol>\r\n<\/li>\r\n<\/ol>\r\n&nbsp;\r\n\r\n9.\u00a0<strong>Suspendierung\/Aufl\u00f6sung<\/strong>\r\n<ol>\r\n \t<li>V-tron kann den Dienst ohne vorherige Inverzugsetzung aussetzen oder den Vertrag aufl\u00f6sen, ohne dass dem Kunden daraus ein Anspruch auf Schadenersatz erw\u00e4chst, wenn:<\/li>\r\n<\/ol>\r\n&nbsp;\r\n<ol>\r\n \t<li>der Kunde Rechnungen nicht bis zum F\u00e4lligkeitstermin bezahlt oder eine vereinbarte Lastschrift widerruft.<\/li>\r\n \t<li>der Kunde gegen eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags verst\u00f6\u00dft.<\/li>\r\n \t<li>das Funktionieren und\/oder die Qualit\u00e4t des Dienstes durch Vorsatz oder Fahrl\u00e4ssigkeit des Kunden gest\u00f6rt wird.<\/li>\r\n \t<li>der K\u00e4ufer sich einer rechtswidrigen Nutzung im Rahmen dieser Lieferbedingungen und\/oder des Vertrags schuldig macht.<\/li>\r\n \t<li>im Falle einer betr\u00fcgerischen Verwendung des V-tron-Ger\u00e4ts.<\/li>\r\n \t<li>der Kunde das V-tron-Ger\u00e4t und\/oder die SIM-Karte nicht bestimmungsgem\u00e4\u00df im Sinne der Lieferbedingungen und sonstiger vereinbarter Bestimmungen verwendet oder Wartungs- oder Reparaturarbeiten durch Unbefugte durchgef\u00fchrt werden.<\/li>\r\n<\/ol>\r\n&nbsp;\r\n\r\n2.\u00a0Wird der Vertrag aus einem der oben genannten Gr\u00fcnde gek\u00fcndigt, ist der Kunde verpflichtet, V-tron den entstandenen Schaden zu ersetzen. Dieser Schaden besteht in jedem Fall aus allen Betr\u00e4gen, die der Kunde geschuldet h\u00e4tte, wenn das gesamte Abonnement bedient worden w\u00e4re.\r\n\r\n3. V-tron beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Dienstleistungsvereinbarungen aufzul\u00f6sen, ohne zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet zu sein, wenn die technische Entwicklung und\/oder die Umst\u00e4nde eine Fortf\u00fchrung der Dienstleistung in der vereinbarten Form nicht mehr vern\u00fcnftig m\u00f6glich machen.\r\n\r\n&nbsp;\r\n\r\n10.\u00a0<strong>Geltendes Recht<\/strong>\r\n\r\nAuf alle mit V-tron geschlossenen Vertr\u00e4ge findet ausschlie\u00dflich niederl\u00e4ndisches Recht Anwendung. F\u00fcr Streitigkeiten, die sich aus einem mit V-tron geschlossenen Vertrag ergeben, ist unter Ausschluss aller anderen Gerichte das niederl\u00e4ndische Gericht zust\u00e4ndig. Diese Bestimmung gilt in vollem Umfang, wenn die Gegenpartei eine ausl\u00e4ndische Partei ist.\r\n\r\n[\/et_pb_blurb][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; 1.\u00a0Definitionen und Anwendungsbereich V-tron bedeutet: V-tron BV, mit Sitz in Deventer, sowie die mit ihr verbundenen Unternehmen. Verbundene Unternehmen bedeutet: V-tron Montage BV und die von V-tron beauftragten V-tron-H\u00e4ndler, nachstehend V-tron genannt, es sei denn, aus dem Zweck der Bestimmung geht etwas anderes hervor. Kunde ist die Person, die einen Vertrag mit V-tron abschlie\u00dft. 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